Haftung des Unternehmens

Haftungsrisiken im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind bei Unternehmen in der Regel gar nicht bekannt.

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) durch Entgeltumwandlung. Der Unternehmer unterzeichnet bei Vertragsabschluß eine Leistungszusage an seinen Arbeitnehmer. Die Haftung hierfür liegt in der Regel alleine beim Unternehmen, nicht bei den Versicherungen oder Kassen.

Diese Haftung trägt ein Unternehmen nicht nur bis zur Fälligkeit, sondern unter Umständen auch noch für die Rente über die gesamte Lebenszeit des Arbeitnehmers.

Die Umsetzung der gesetzlichen Regeln zur Altersvorsorge ist für viele Unternehmen ein komplexer Vorgang, der einfacher mit der Hilfe von Fachleuten erledigt werden kann und das Unternehmen von entsprechenden Risiken freistellt.